Klimarisiken – Anfrage Gemeindeversammlung 9.9.2021

Präsident Marco Bechtiger hat den Gemeinderat gebeten, unsere Anfrage gemäss §17 des Gemeindegesetzes anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung zu beantworten. Anlass dazu ist das Geschäft 2 - Gewässerausbau Mühlebach. Es gibt Klärungsbedarf hinsichtlich Umgang mit den Klimarisiken Hochwasser, Rutschungen und Murgänge im ganzen Gemeindegebiet.

Klimarisiken Hochwasser, Rutschungen und Murgänge im Gemeindegebiet
Mit dem Geschäft Mühlebach beantragen Sie u.a. den hochwassersicheren Ausbau des Gewässers gestützt auf ein Szenario mit einer Eintretens-Wahrscheinlichkeit alle 100 Jahre. Dabei soll der Gewässerraum des teilweise offengelegten Baches auf nur 11 Meter festgelegt werden, gemäss Plan auf Seite 9 des Weisungsheftes unter Beanspruchung von Flächen der Bergstrasse.

 

Ein Blick in die Risikokarte Naturgefahren des Kantons Zürich zeigt auf, dass das Hochwasserrisiko im Bereich des Mühlebachs auch nach der Realisierung des Projekts immer noch teilweise gross ist. Auch in anderen Teilen des Gemeindegebiets ist das Risiko von Naturgefahren teilweise gross. Dazu gehören auch Murgänge und Rutschungen, welche als Folge von Starkregen im Hirzel häufig auftreten, letztmals dieses Jahr.

 

Mit dem Geschäft Gewässerraum Mühlebach und den Projekten Bergweiher und Wüeribach reagiert die Gemeinde auf die wegen der Erderwärmung steigenden Risiken von Starkregen. Angesichts der in der Risikokarte Naturgefahren dokumentierten Risiken im Gemeindegebiet fragen wir uns aber, ob genügend getan wird, um diese Risiken zu minimieren und Schaden abzuwenden. Deshalb stellen sich uns folgende Fragen:

 

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Risikolage Naturgefahren für das Gemeindegebiet?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass die Gefahrenkartierung laufend aktualisiert und an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich Klimarisiken Hochwasser, Rutschungen und Murgänge angepasst wird?
  3. Welchen Handlungs- und Investitionsbedarf sehen Sie bis 2030 in diesem Bereich für die Minimierung von Risiken und die Abwendung von Schaden?
  4. Ist die Gemeinde Horgen in der Lage, ihre gesetzlichen Aufgaben im Umgang mit Naturgefahren wahrzunehmen? Wo besteht allenfalls Regelungsbedarf?

Unten die Antwort des Gemeinderats, verlesen an der Gemeindeversammlung vom 9.9.2021. Die SP Horgen erwartet, dass der Gemeinderat die Risikoeinschätzung Hochwasser laufend aktualisiert, Investitionen rechtzeitig plant und professionell handelt. Wir werden am Thema dranbleiben.