Unnötiges Experiment: Nein zur Justizinitiative
Die Justizinitiative will Bundesrichter:innen künftig durch ein Losverfahren bestimmen. Über die Zulassung zum Verfahren entscheidet eine Fachkommission. Dies soll eine höhere Unabhängigkeit der Justiz gewährleisten.
Heute werden die Bewerbungen durch eine parlamentarische Fachkommission geprüft und die Richterinnen und Richter durch das Parlament gewählt. Die Ansprüche richten sich nach dem Parteienproporz, gleichzeitig wird auch auf Vielfalt der Geschlechter und Sprachregionen geachtet. Das ermöglicht eine demokratische Legitimation der Richterinnen und Richter und garantiert eine transparente Vielfalt der Weltanschauungen.
Die Initiative will insbesondere die Unabhängigkeit der Gerichte stärken. Dabei wird unterstellt, dass die heutigen Gerichte nicht unabhängig urteilen, dies allerdings ohne konkrete Anhaltspunkte. Das heutige System hat sich insgesamt bewährt.
Für die SP gibt es durchaus Punkte, die prüfenswert sind. So hat die SP einem Vorstoss zugestimmt, der fordert, dass die parlamentarische Kommission durch ein Fachgremium beraten werden kann. Ebenso ist prüfenswert, ob die Mandatsabgaben durch eine andere Form der Parteienfinanzierung abgelöst werden können. Dazu braucht es aber weder einen radikalen Systemwandel noch eine Verfassungsänderung.