SPH-Antrag: Öffentliches Mitwirkungsverfahren «Geschwindigkeitskonzept»
Die Mitgliederversammlung der SP Horgen hat am 26.2.2025 beschlossen, der Gesamtrevision des kommunalen Richtplans gemäss dem publizierten Antrag zuzustimmen - Verschlechterungen vor der Schlussabstimmung am 12./13.3.2025 vorbehalten. Dagegen vermisst die SPH ein öffentlichen Mitwirkungsverfahrens gemäss Artikel 9 Abs. 3 Gemeindeordnung zum "Geschwindigkeitskonzept" und beantragt, dieses vor der übernächsten Gemeindeversammlung vom 12.6.2025 nachzuholen.