SPH-Antrag: Leistungszulagen für das Gemeindepersonal weiterführen

Simon Vogt, Co-Präsident der SP Horgen, hat sich an der Gemeindeversammlung vom 12.12.2024 für das Gemeindepersonal eingesetzt. Nach einer lebhaften Diskussion zur Horgner Personalpolitik gab es vergleichsweise viele Ja-Stimmen zum Budget-Antrag über 250'000 Franken. Es ist davon auszugehen, dass die ersatzlose Streichung der Leistungszulage von betroffenen Mitarbeitenden angefochten wird.

Die Leistungszulage für das Gemeindepersonal darf nicht gestrichen werden!

 

Wie der Gemeinderat im Geschäftsbericht 2023 schreibt, ist der Fachkräftemangel eine grosse Herausforderung für die Gemeinde Horgen. Es wird immer schwieriger, frei werdende Stellen zu besetzen. Nicht selten müssen Abgänge durch teure temporär Beschäftigte ersetzt werden. Wie Sie wissen, gab es im letzten Jahr einige nicht gewollte Austritte von hochkarätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

 

Zufriedenes Personal ist deshalb Gold wert. Dafür braucht es den Teuerungsausgleich. Mit 1,1 Prozent ist er gleich hoch wie beim Kanton, aber tiefer als die Prognose der UBS-Lohnumfrage 2025 für den öffentlichen Sektor. Hier ist die SPH mit dem Gemeinderat zufrieden.

 

Dagegen können wir nicht verstehen, dass die Leistungszulage für mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung per 1.1.2025 ersatzlos gestrichen wird. Gemäss der geltenden Personalverordnung dient die Leistungszulage von maximal 10% seit vielen Jahren dazu, Talente zu finden und zu binden. Dabei handelt es sich nicht um eine freiwillig ausbezahlte, variable Sondervergütung, sondern um einen Lohnbestandteil, der bei guter Leistung immer ausbezahlt worden ist. In früheren Jahren wurden dafür bis zu 450’000 Franken reserviert.

 

Die SPH bittet den Gemeinderat, auf seinen Entscheid vom September zurückzukommen und die Leistungszulage weiterhin auszuzahlen. Falls er das nicht tut, ist davon auszugehen, dass die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beschwerde beim Bezirksrat einreichen werden. Dies bedeutet viel administrativen Aufwand, Frust und Unsicherheit für alle Beteiligten.

 

Für die SPH ist klar, dass die Gemeinde Horgen verpflichtet ist, die Leistungszulagen im nächsten Jahr zu vergüten. Deshalb beantragen wir, den Personalaufwand (Position 30 auf Seite 5 des Budgets) um 250’000 Franken zu erhöhen, das sind 200’000 für die Leistungszulage plus 50’000 für die dafür geschuldeten Arbeitgeberbeiträge Sozialversicherungen.

 

Dazu der Versammlungsbericht Zürichsee-Zeitung.