44 Prozent JA zur Wohnraum-Initiative: Wir bleiben dran!

Leider hat Gemeindeversammlung vom 13.6.2024 die Einzelinitiative "für mehr bezahlbaren Wohnraum in Horgen" mit 144 JA gegen 182 Nein knapp abgelehnt. Ein gutes Resultat, erzielt gegen den vereinten Widerstand von Gemeinderat, RGPK und allen Parteien ausser den Grünen. Leider hat die Politkonkurrenz noch besser mobilisiert als die SPH an diesem ersten Frühsommer-Abend nach einer Regenperiode.

Die Zürichsee-Zeitung hat ab Beginn der Kampagne im Juni 2023 immer professionell über das Vorhaben berichtet, so auch über diese denkwürdige Gemeindeversammlung. Der Bericht von Daniela Haag findet sich auch unten als pdf.

 

Die 358 stimmberechtigten Mitwirkenden haben eine engagierte Debatte erlebt, in der sich 15 Personen zu Wort gemeldet haben. Initiant Simon Vogt, Co-Präsident SP Horgen, erinnerte an den Verfassungsauftrag. Artikel 110 der Kantonsverfassung nimmt auch die Gemeinden in die Pflicht: „Kanton und Gemeinden fördern den gemeinnützigen Wohnungsbau und das selbst genutzte Wohneigentum.“ In seinem starken Votum zeigte Simon auf, dass die Gemeinde über geeignete Parzellen verfügt, kein Geld in die Hand nehmen muss und viel Entscheidungsspielraum hat, wo, wie, für wen, was gebaut wird.

 

Neben informativen und engagierten Voten von Betroffenen und Unterstützenden gab es ein paar Tiefpunkte. So konnte der Gemeindepräsident nicht begründen, weshalb es unter den mehr als 50 Liegenschaften des Finanzvermögens keine verfügbaren Parzellen geben soll. Der zu Beginn der Diskussion sprechende FDP-Präsident blaffte am Schluss seines realitätsfremden und respektlosen Beitrags, die Meinung im Saal sei gemacht. Der SVP-Präsident warnte vor Plan- und Klientenwirtschaft und unterstellte den Wohngenossenschaften missbräuchliches Verhalten bei der Vergabe von Wohnungen.

 

Die SP Horgen wird dranbleiben. Der Anteil an preisgünstigem und gemeinnützigem Wohnraum muss erhöht werden und der Liegenschaften-Bestand der heutigen Wohnbaugenossenschaften ist zu schützen. Nächste Gelegenheit dazu ist die Gemeindeversammlung vom März 2025 zum Richtplan Siedlung, zu dem die SPH 44 Einwendungen eingereicht hat, u.a. „Mindestanteil an gemeinnützigem Wohnraum festsetzen sowie eine erhöhte Ausnützung für die Erhaltung und die Schaffung ökologisch vorbildlicher, preisgünstiger und gemeinnütziger Wohnungen zulassen.“